
Bei einer Versetzung/Delegation verliert der Versetzte/Delegierte seine Mitgliedschaft in der französischen Sozialversicherung.Er wird obligatorisch Mitglied der Sozialversicherung des Gastlands. Der Versetzte/Delegierte kann in Frankreich Versicherungen abschließen, mit denen er sozial wieder rundum abgesichert ist.
Definition der Versetzung/Delegation
Dem französischen Sozialversicherungsgesetz zufolge besitzt jeder Arbeitnehmer, der ins Ausland geschickt wird, ohne entsandt zu sein, den Status eines Versetzten. Der Versetzte kappt damit alle sozialen Verbindungen mit Frankreich (außer, wenn er der Caisse des Français de l'Étranger beitritt).
Ein Arbeitnehmer kann also vom ersten Tag seiner Mission im Ausland ein Versetzter bzw. Delegierter sein, wenn sein Arbeitgeber sich nicht dafür entschieden hat, ihn zu entsenden. Er kann aber auch zum Versetzten werden, nachdem die maximale Dauer, die für Entsendungen zulässig ist, erreicht wurde.
Der Versetzte bzw. Delegierte kann seinen umfassenden Sozialversicherungsschutz wiedererlangen, indem er sich bei staatlichen, halbstaatlichen oder privaten Einrichtungen versichert. Dieser Versicherungsschutz ist der französischen Basisversicherung oft überlegen, außer bei den Familienleistungen und der Arbeitslosenversicherung in Europa.
Hier bietet der Markt zahlreiche Lösungen an, vom Gruppen- bis zum Einzelvertrag, und jedes Risiko kann mit einem gesonderten Versicherungsvertrag versichert werden.
Dauer der Versetzung / Delegation
Der Status eines Versetzten / Delegierten ist zeitlich unbegrenzt.
Versicherungen, die für die Wiederherstellung eines umfassenden Sozialversicherungsschutzes notwendig sind
Um einen Versicherungsschutz nachzubilden, der dem französischen System so ähnlich wie möglich ist, sollten die folgenden Risiken versichert werden:
Krankheit
Wenn Sie sich nicht bei der CFE versichern, verlieren Sie Ihre Rechte an der französischen Krankenversicherung.
Als Versetzter bzw. Delegierter haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Gesundheit im Ausland zu versichern:
CFE + Zusatzversicherung:
Die CFE ist die Sozialversicherung der Franzosen, die im Ausland ansässig sind. Der Beitritt zur CFE ist freiwillig und erfolgt individuell oder über Ihren Arbeitgeber. Die Mitgliedschaft bei der CFE befreit Sie nicht von den Beiträgen zur obligatorischen Sozialversicherung Ihres Gastlands.
Die CFE erstattet auf der Basis französischer Tarife. In einigen Ländern, in denen medizinische Leistungen deutlich teurer als in Frankreich sind, sollte eine CFE-Zusatzversicherung abgeschlossen werden, um höhere Erstattungsleistungen zu erhalten.
APRIL International Care France hat mit der CFE Verträge geschlossen, damit Sie einen einzigen Ansprechpartner haben sowie von einer abgestimmten Bearbeitung Ihrer Anträge und kürzeren Erstattungsfristen profitieren. Auf der Basis dieser Vereinbarungen übernimmt APRIL International Care France auch die Kosten im Rahmen einer Vorleistung, wenn Sie in einer Klinik stationär behandelt werden, mit der die CFE eine Vereinbarung geschlossen hat.
Versicherung "ab dem 1. Euro":
Wenn Sie kein Mitglied der CFE werden wollen, können Sie eine Krankenversicherung abschließen, die "ab dem 1. Euro" leistet. Diese Versicherung ist von der französischen Sozialversicherung und der CFE unabhängig. Sie erstattet ab dem 1. aufgewendeten Euro und ist mit der Sozialversicherung in Kombination mit einer Zusatzversicherung auf Gegenseitigkeit vergleichbar, daher ihr Name "au 1er euro – ab dem 1. Euro":
- Individuelle Versicherung: Expat-Versicherung ab dem 1. Euro - Ambassade.
Alter (Basisrente)
Bei der CFE.
Alter (Zusatzrente)
Als Mitglied im solidarischen Rentensystem, der betrieblichen Rentenkassen oder der Taitbout-Gruppe (CRE-IRCAFEX), die das Monopol für individuelle Mitgliedschaften besitzt. Als Mitglied einer spezialisierten Finanzinstitution, wenn Sie eine auf einem Kapitalstock basierte Rente vorziehen.
Arbeitsunfälle
Bei der CFE.
Arbeitslosigkeit
Außerhalb Europas: beim Pôle Emploi Services.
In Europa: Arbeitnehmer, die in einem EWR-Land oder der Schweiz arbeiten und Staatsbürger eines dieser Länder sind, unterliegen der lokalen Mitgliedschaft.
Tod - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit
Bei einer privaten Versicherung wie APRIL International Care France.
Assistanceleistungen
Je nach Gastland kann eine Assistance-Versicherung empfehlenswert sein. Eine spezialisierte private Versicherung wie APRIL International Care France kann Ihnen entsprechende Versicherungsverträge anbieten.
Einrichtungen, die in Frankreich einen Basis-Sozialversicherungsschutz bieten und ihre Pendants im Ausland
In Frankreich | Außerhalb Frankreichs | |
Krankheit, Mutterschaft und Invalidität | Sozialversicherung | Caisse des Français de l'Etranger (CFE) und / oder privater Versicherer wie APRIL International Care France |
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten | Sozialversicherung | Caisse des Français de l'Etranger (CFE) |
Basisrente | Caisse Nationale d'Assurance Vieillesse (CNAV) |
Caisse des Français de l'Etranger (CFE) |
Zusatzrente | ARRCO / AGIRC | Taitbout-Gruppe (CRE - IRCAFEX) |
Arbeitslosigkeit | Pôle Emploi Services | Außerhalb Europas: Pôle Emploi Services |
In Europa: lokale Arbeitslosenversicherung |
Beiträge
Die Beiträge liegen unter denen des allgemeinen Systems, so dass Einsparungen möglich sind: Die Sätze sind im Allgemeinen niedriger, es gibt Bemessungsgrenzen, die auf ein Tarifeinkommen festgelegt werden können.
Leistungen
Die spezialisierten Organisationen, bei denen die privaten Versicherungsverträge versichert sind, bieten Leistungen, die mindestens denen der gesetzlichen Versicherung entsprechen, aber zu einem besseren Preis/Leistungs-Verhältnis.
Formalitäten
Vorteile und Grenzen der Versetzung/Delegation
Vorteile
- Bei vergleichbaren oder sogar besseren Leistungen ist der Status eines Versetzten/Delegierten sehr oft sehr viel billiger als eine Entsendung. Die mit den lokalen Beiträgen, sofern diese obligatorisch sind, kumulierten Kosten bleiben oftmals wettbewerbsfähig.
- Status, der bei der Wahl der Versicherungen und ihres Niveaus eine hohe Flexibilität erlaubt.
- Die Versetzung/Delegation ist zeitlich nicht begrenzt.
Grenzen
- Im Unterschied zu einer Entsendung befreit eine Versetzung/Delegation nie von der Mitgliedschaft in der obligatorischen Sozialversicherung des Gastlands, sofern eine solche existiert, was auch für Länder gilt, mit denen Frankreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Die entsprechenden Beiträge sind also zu zahlen, auch wenn sich daraus kein späterer Leistungsanspruch ergibt.
- Die Wiederversicherung ist nach der Rückkehr ins Heimatland rechtzeitig vorher in Angriff zu nehmen, um Unterbrechungen des Versicherungsschutzes zu vermeiden, falls dies mit Wartezeiten verbunden ist.
Wenn Sie mehr über den Status einer Versetzung/Delegation wissen wollen:
Caisse des Français de l'Etranger (CFE)
BP 100 - 77950 Rubelles - France
Tél. : + 33 (0)1 64 71 70 00 - Fax : + 33 (0)1 60 68 95 74
www.cfe.fr
Groupe Taitbout (CRE / IRCAFEX)
4 rue du Colonel Driant - 75 001 Paris - France
www.groupe-taitbout.com
Arbeitslosenversicherung versetzter Arbeitnehmer
Pôle Emploi Services, Einrichtung von Pôle Emploi, verwaltet gemeinsam mit den regionalen Pôle Emploi-Agenturen die Arbeitslosenversicherung versetzter Arbeitnehmer. Konkret übernimmt Pôle Emploi Services folgende Leistungen:- Beitritt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- namentliche Einziehung der Beiträge und Abgaben der Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer mit einer individuellen Mitgliedschaft,
- Bestimmung der Leistungsansprüche von arbeitslosen versetzten Arbeitnehmern und Auszahlung des ersten Arbeitslosengelds
Darüber hinaus ist Pôle Emploi Services das Bindeglied der Arbeitslosenversicherung für die Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung (über das EESSI-Instrument) zwischen den Pôle Emploi-Agenturen, den DIRRECTE und den Arbeitslosenversicherungen der EWR-Mitgliedsstaaten zwecks Einrichtung oder Transfer der Arbeitslosengelder.
Erreichbarkeit von Pôle Emploi Services
Empfang
14 rue de Mantes - 92700 Colombes
Mo - Do: 9.00 – 17.00 Uhr
Fr: 9.00 – 16.00 Uhr
Telefonische Auskünfte
01 46 52 97 00
Mo + Mi von 9.00 bis 16.30 Uhr
Di + Do von 9.00 bis 13.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr
Fax: 01 46 52 26 23
E-Mail: expatriespes@pole-emploi.fr
Postanschrift
Pôle emploi services
Service des Missions nationales
TSA 10107
92891 Nanterre Cedex 9
Internet:www.pole-emploi.fr
Rubrik "vous êtes candidat"/Sites Pôle emploi/ Salariés expatriés
Rubrik "vous êtes employeur"/Sites Pôle emploi / Employeurs d'expatriés